Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht in Linz
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Wenn Sie ein rechtliches Problem im Familienrecht, Erbrecht oder Vertragsrecht haben stehe ich Ihnen kompetent und erfahren zur Seite.
Erreichbar von
Mo-Fr: 8:30 - 12:00 Uhr
Mo-Do: 13:30 - 16:30 Uhr
Als Anwalt für Erbrecht betreue ich Sie gerne bei Ihrem Anliegen innerhalb des Erbrechts. Hierbei liegt meine Aufgabe als Rechtsberater besonders darin, Ihnen eine geordnete Vermögensnachfolge sowie eine ordnungsgemäße Weitergabe Ihres Vermögens zu sichern. Ihren letzten Willen nach Ihren individuellen Wünschen zu gestalten ist die Kernaufgabe meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt für Erbrecht in 4020 Linz.
Geht es darum, die gesetzliche Erbfolge allen betroffenen Angehörigen verständlich zu erklären, dann ist umfängliches Rechtswissen und äußerste Umsicht geboten. Dank meiner langjährigen Erfahrung und dem damit verbundenen Know-how profitieren Sie von einem kompetenten Ansprechpartner, der Sie bei der Klärung Ihrer Erbfolge berät und optimal passende Lösungswege ausarbeitet.
Ganz gleich, ob Sie Hilfe bei der Erstellung Ihres Testaments, beim Prüfen eines Erbes oder bei der Geltendmachung Ihrer Pflichtteilsansprüche benötigen – gerne setze ich mich für Ihr erbrechtliches Anliegen ein und unterstütze Sie während des gesamten Verfahrens.
Fundierte Rechtsberatung in erbrechtlichen Belangen
Grundsätzlich regelt das Erbrecht Österreichs alle rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit dem Übergang des Vermögens von einer Person nach deren Tod auf deren gesetzlichen Nachfolger, wobei sich das Verlassenschaftsverfahren um die Abwicklung der Nachfolge nach einem Todesfall kümmert.
Oftmals kommt es in solchen Verfahren zu Unstimmigkeiten und Erbschaftsstreitigkeiten zwischen den Nachfahren. Besonders dann ist es eine ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt für Erbrecht fundamental, um den Angehörigen einen Überblick über die gesetzliche Erbfolge, die Pflichtteilsansprüche sowie die Vermächtnisse zu geben.
Kam es zu keiner Errichtung eines Testaments seitens des Erblassers oder wurde nahen Angehörigen kein Vermögen im Testament zugesprochen, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen. Der Pflichtteil fungiert dabei als Absicherung für die nahen Angehörigen des Erblassers, sofern diese nicht in einem Erbvertrag oder Testament als Erben berücksichtigt wurden. Meine Anwaltskanzlei unterstützt Sie in Ihrem individuellen Erbfall, prüft Pflichtteilsberechtigungen und setzt gegebenenfalls Pflichtteilsansprüche in außergerichtlichen und gerichtlichen Erbschaftsprozessen durch.
- Weitere Rechtsgebiete:
- Liegenschaftsrecht
- Vertragsrecht
- Miet- & Wohnrecht
- Ehe- & Familienrecht
Das Leistungsspektrum im Erbrecht:
- Errichtung, Prüfung und Anfechtung von Testamenten
- Erstellung von Erbverträgen
- Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen
- Kompetente Aufklärung über die gesetzliche Erbfolge
- Geltendmachung und Durchsetzung sowie Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
- Rechtsvertretung bei Vorwegnahme der Erbfolge
- Begleitung und Vertretung im gesamten Verlassenschaftsverfahren
- Vorsorgevollmachten
- Patientenverfügungen
Ich kümmere mich um Ihre ordnungsgemäße Vermögensweitergabe – Rechtsanwalt Dr. Herbert Veit
Meine Rechtsanwaltskanzlei für Erbrecht berät Sie zu allen Themen der Nachfolge- und Nachlassplanung und setzt diese mit einem individuell gestalteten Testament oder sonstigen letztwilligen Verfügungen um. Ihr Testament ist in meiner Kanzlei sicher verwahrt und im Testamentsregister registriert.
Ungeachtet dessen, ob Sie Erblasser oder Erbe sind – als Rechtsexperte im Erb- sowie Pflichtteilsrecht setze ich mich mit Ihrer individuellen Situation auseinander und finde eine für Sie maßgeschneiderte Lösung. Kontaktieren Sie mich hierfür einfach per Telefon oder E-Mail, um einen Termin für ein Erstberatungsgespräch zu vereinbaren.
Im Zuge dessen kann Ihr erbrechtliches Anliegen besprochen und erste Schritte überlegt werden. Haben Sie Vertrauen in meine Arbeit – Ihr Vermögen ist in meiner Kanzlei für Erbrecht in 4020 Linz bestens aufgehoben!