Rechtsanwaltskanzlei für Familienrecht in Linz

Kanzlei in Linz

Wenn Sie ein rechtliches Problem im Familienrecht, Erbrecht oder Vertragsrecht haben stehe ich Ihnen kompetent und erfahren zur Seite.

Erreichbar von
Mo-Fr: 8:30 - 12:00 Uhr
Mo-Do: 13:30 - 16:30 Uhr

Das Familienrecht ist ein sensibler Bereich, in welchem neben der menschlichen Verfassung auch die wirtschaftliche Existenz zu brechen droht. Fingerspitzengefühl und ein hohes Maß an persönlichem Einfühlungsvermögen sind Grundlage einer kompetenten Beratung im Ehe-, Scheidungs- und Familienrecht. Als Ihr Rechtsanwalt unterstütze ich Sie nicht nur vor und während, sondern auch nach der Ehe bzw. Lebensgemeinschaft.

Insbesondere dann, wenn es um die rechtlichen Konsequenzen einer Scheidung geht, stehe ich verlässlich an Ihrer Seite. Meine Kanzlei für Familienrecht vertritt Sie dabei in Aufteilungsverfahren Ihres Vermögens und Ihren Schulden, in Obsorge- und Unterhaltsregelungen gemeinsamer Kinder sowie in Kontaktrechtsverfahren.

Ratsam ist hier auch, schon vor der Ehe etwaige Vereinbarungen zu gestalten, um später auftretende Probleme während einer allfälligen Scheidung zu vermeiden. Hierzu kann ich Ihnen bei der Erstellung und Prüfung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen meine professionelle Rechtshilfe anbieten. Ich informiere Sie stets über die aktuelle Rechtslage und bin selbstverständlich zur vollen Verschwiegenheit verpflichtet.

Ihr erfahrener Scheidungsanwalt – Rechtsanwalt Dr. Herbert Veit

Finden Sie und Ihr Ehepartner keinen alternativen Ausweg mehr, Ihre Ehe zu retten, dann bleibt Ihnen nur noch die Scheidung, eine letzte Möglichkeit, die gut durchdacht werden sollte. Hierbei haben Sie im Wesentlichen zwei Möglichkeiten, eine Scheidung zu vollziehen: Die strittige oder die einvernehmliche Scheidung.

Die Vorteile einer einvernehmlichen Ehescheidung gegenüber einem streitigen Scheidungsprozess liegen besonders im zeitlichen, aber vor allem im persönlichen Aufwand. Eine einvernehmliche Scheidung wird im Normalfall rascher abgeschlossen als ein streitiges Verfahren, ferner dürfen Sie hier mit weniger Kosten rechnen.

Im Zuge einer einvernehmlichen Scheidung müssen die gemeinsam getroffenen Vereinbarungen in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten werden. Gerne stehe ich Ihnen hierfür als kompetente Rechtsstütze zur Verfügung und helfe Ihnen bei der Verfassung der Scheidungsfolgenvereinbarung, besonders bei der Regelung der Unterhaltsansprüche für Kinder und Ehegatten, dem Obsorge- und Kontaktrecht gemeinsamer Kinder sowie der Aufteilung des Vermögens und allfälliger Schulden. 

Sollte dennoch ein Scheidungsprozess die einzige Möglichkeit sein, eine Scheidung in die Wege zu leiten, biete ich Ihnen durch langjährige Erfahrung und umfassendes Fachwissen eine fundierte Rechtsberatung an. 

Als Ihr kompetenter Scheidungsanwalt begleite ich Sie durch den gesamten Scheidungsprozess und verteidige Ihr Recht vor den zuständigen Gerichten.

Das Leistungsspektrum im Scheidungsrecht:

  • Kompetente Aufklärung über scheidungsrechtliche Folgen
  • Aufklärung über sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen (Witwenrente, Vermögensaufteilung, Ehegattenunterhalt)
  • Erstellung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen
  • Errichtung von ehegüterrechtlichen Verträgen
  • Errichtung der Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Rechtsbeistand bei der Scheidungsverhandlung
  • Beratung und Betreuung in Obsorgeverfahren
  • Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen für Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Vermögensaufteilung bei einer Scheidung
  • Verfassen, Einreichen und Abwehr einer Scheidungsklage
  • Rechtsvertretung in gerichtlichen Scheidungsverfahren
  • Erstellung von Vorsorgevollmachten
  • Vertretung bei gewählter und gesetzlicher Erwachsenenvertretung
  • Patientenverfügung

Rechtsanwaltskanzlei für Erwachsenenschutzrecht in 4020 Linz

Mithilfe einer Vorsorgevollmacht können Sie schon im Voraus bestimmen, wer Ihre rechtlichen Angelegenheiten für Sie erledigt, wenn Sie eines Tages nicht mehr in der Lage dazu sind. Mit einer Vorsorgevollmacht erteilen Sie letztendlich einer von Ihnen persönlich gewählten vertrauenswürdigen Person Vollmacht und ermächtigen sie, in Ihrem Namen zu handeln. Als Ihr Anwalt in Linz stehe ich Ihnen bei solchen Entscheidungen verlässlich zur Seite.

Hierbei ist es besonders wichtig, sich genauestens im Klaren zu sein, wer Ihre Angelegenheiten regelt und wie diese geregelt werden sollten. Meine Rechtsanwaltskanzlei berät und vertritt Sie gerne bei allen Fragen rund um das Thema der Vorsorgevollmacht bis hin zu den verschiedenen Varianten der Erwachsenenvertretung, wie die gewählte, gesetzliche sowie gerichtliche Erwachsenenvertretung. Durch die persönliche Rechtsexpertise kann ich Ihnen in Ihrer individuellen Situation helfen, die richtige Wahl der Erwachsenenvertretung zu treffen.

Ungeachtet dessen, ob Sie eine Unterstützung in scheidungsrechtlichen Angelegenheiten benötigen oder Fragen zur Vollmacht und Erwachsenenvertretung klären wollen – Ich stehe in jeder Lebenslage als Rechtsanwalt für Familienrecht kompetent zu Ihrer Verfügung. Kontaktieren Sie mich für ein klärendes Erstgespräch in meiner Kanzlei in Linz, um gemeinsam eine optimal gestaltete Lösung zu finden, die Ihren Interessen gerecht wird.